Geschäftsordnung

1. Zweck

Die Geschäftsordnung bildet die Grundlage der gesamten Arbeit des Vereins, insbesondere ist sie Mittel zur Verfolgung und Durchsetzung der in der Satzung verankerten Ziele des Vereins.

2. Allgemeines
2.1. Aufgaben des Vereins

Der Verein, vertreten durch den jeweiligen Vorstand, hat dafür Sorge zu tragen, dass zu den jeweiligen Trainingstagen für die Mitglieder akzeptable Trainingsbedingungen herrschen, soweit diese Bedingungen vom Verein beeinflusst werden können. Er baut partnerschaftliche Beziehungen zu Vereinen in der Region mit dem Ziel auf, Städtevergleiche usw. durchzuführen.

2.2. Aufgaben des Mitgliedes

Das Mitglied hat die Pflicht, sich stets im Sinn der Satzung des Vereins zu verhalten. Insbesondere die Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten des Vereins (z. B. Vereinstraining, Liga, Meisterschaften, Turniere) ist Voraussetzung für die Aufnahme und Fortsetzung der Mitgliedschaft. Jedes Mitglied hat die Aufgabe, den Verein bei allen sich bietenden Gelegenheiten in geeigneter Weise zu repräsentieren.

3. Mitgliedschaft
3.1. Beitritt und Beendigung

Der Beitritt zum Verein regelt sich nach der in der Satzung des Vereins genannten Bedingungen. Gleiches gilt für die Beendigung der Mitgliedschaft.

3.2. Ausschluss

Der sofortige Ausschluss kann neben den in der Satzung genannten Regelungen insbesondere erfolgen, wenn:

– das Mitglied sich wiederholt entgegen den durch die Geschäftsordnung aufgestellten Regeln verhält,

– das Mitglied trotz mehrfacher Aufforderung nicht seiner Pflicht zur Beitragszahlung nachkommt,

– das Mitglied sich grob unsportlich verhält.

3.3. Mitgliedschaft in anderen Verbänden/Vereinen

Die zusätzliche Mitgliedschaft eines Vereinsmitgliedes in der DBU wird als wünschenswert angesehen. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme des Mitgliedes an sportlichen Veranstaltungen der DBU (Liga, Meisterschaften, Turniere). Die zusätzliche Mitgliedschaft eines Vereinsmitgliedes in einem anderen Verband (DBV, DKB usw.) wird akzeptiert. Die aktive Mitgliedschaft verbietet das Starten für andere Vereine, deren Betätigungsfeld der Bowlingsport ist.

3.4. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 € pro Kalenderjahr. Mitglieder, die das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugend), zahlen einen ermäßigten Beitrag von 15,00/Jahr.

Mitglieder, die ab dem 01.07. des laufenden Kalenderjahres in den Verein eintreten, zahlen 60,00 €; bei vorhandener Beitragsmarke des KVS 50,00 €. Mitglieder ohne Zugehörigkeit zum DKB zahlen 30,00 €.

Im Mitgliedsbeitrag sind folgende Beträge mit enthalten:

– KVS-Beitrag

– Gebühr für DBU-Ranglistenkarte

– Vereinstrikot

– Versicherung

– Mannschaftsmeldegebühren

– Meldegebühren für die Sächsischen Landesmeisterschaften

Der Vereinsbeitrag für das Kalenderjahr ist im Voraus bis zum 31.12. des Vorjahres unbar auf das Vereinskonto zu entrichten.

4. Sportliche Aktivitäten
4.1.DBU-Ligaspielbetrieb
4.1.1. Meldung

Für jede Saison meldet der Verein möglichst viele Mannschaften für die sächsischen Ligen. Für die rechtzeitige Meldung ist der Vorstand in Abhängigkeit der Mannschaftskapitäne verantwortlich. Die Meldung hat nach den Erfordernissen der DBU zu erfolgen.

4.1.2. Startberechtigung

Startberechtigt sind alle Mitglieder, gemäß den Startbedingungen der DBU.

4.1.3. Einteilung der Mannschaften

Für jede Mannschaft sollten mindestens 5 Spieler gemeldet werden; für die Herrenmannschaft in der Sachsenliga mindestens 6 Spieler.

Die Zusammenstellung der Mannschaften geschieht in Eigenverantwortung der einzelnen Mannschaften.

4.1.4. Mannschaftsnamen

Sämtliche in den sächsischen Ligen startenden Mannschaften sind Vereinsmannschaften. Der Mannschaftsname ist der Vereinsname. Bei Bedarf ist eine Clubbezeichnung anzufügen.

4.1.5. Allgemeines

Alle Spieler einer Mannschaft sind gleichberechtigt. Der Wechselmodus erfolgt in Eigenregie der Mannschaften. Jede Mannschaft bestimmt einen Kapitän, der für die Aufstellung der Mannschaft verantwortlich und Ansprechpartner für den Vorstand ist.

Alle in den sächsischen Ligen startenden Mitglieder sind verpflichtet, an den Spieltagen der Ligen im Trikot des Vereines und Spielkleidung gemäß DBU-Sportordnung zu erscheinen und anzutreten.

4.2. Deutsche Meisterschaften der DBU

Es wird erwartet, dass alle Vereinsmitglieder, die auch Mitglieder der DBU sind, an den Qualifikationsturnieren zur Deutschen Meisterschaft teilnehmen. Bei den Qualifikationsturnieren zur Deutschen Meisterschaft ist das Tragen des Vereinstrikots Pflicht.

4.3. Veranstaltungen anderer Vereine

Alle Vereinsmitglieder sind angehalten, neben den Meisterschaften und Ligen den Verein zahlreich bei Veranstaltungen anderer Vereine und Organisatoren zu repräsentieren.

5. Ausrüstung

Für die nötige Ausrüstung (Bälle, Schuhe usw.) hat jedes Mitglied selbst Sorge zu tragen.

Leipzig, 17.12.2013

Der Vorstand
1. L.E. Little Rollers CB e. V.